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Tätigkeitsschwerpunkt: Internationales Steuerrecht
Zu den Beratungsfeldern, die wir Mandanten bei Bedarf anbieten können, gehören unter anderem:
- Steuerliche Besonderheiten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere zur Umsatzsteuer
- Anträge im Vorsteuervergütungsverfahren
- Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Ertragsteuern
- Betriebsstättengründung im Ausland
- Betriebsstättengründung in Deutschland für ausländische Unternehmen
- Internationale Steuerbelastungsvergleiche
- Steuerberatung von Ausländern für Tätigkeiten und Einkünfte in Deutschland
- Steuerpflichten von Deutschen im Ausland
Hierbei arbeiten wir teilweise mit unseren Kooperationspartnern im In- und Ausland zusammen.
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