Tabelle A
Auszüge aus der Steuerberatervergütungsverordnung (nicht vollständig!):
Bemessungsgrundlage
1/20
1/10
2/10 - 4/20
3/10
25.000 Euro
40,30 Euro
80,60 Euro
161,20 Euro
241,80 Euro
40.000 Euro
53,05 Euro
106,10 Euro
212,20 Euro
318,30 Euro
65.000 Euro
66,00 Euro
132,00 Euro
264,00 Euro
396,00 Euro
110.000 Euro
79,65 Euro
159,30 Euro
318,60 Euro
477,90 Euro
Tabelle B
Auszüge aus der Steuerberatervergütungsverordnung (nicht vollständig!):
Bemessungsgrundlage
10/10
15/10
25/10
30/10
50.000 Euro
248,00 Euro
372,00 Euro
620,00 Euro
744,00 Euro
100.000 Euro
348,00 Euro
522,00 Euro
870,00 Euro
1.044,00 Euro
300.000 Euro
605,00 Euro
907,50 Euro
1.512,50 Euro
1.815,00 Euro
500.000 Euro
785,00 Euro
1.119,00 Euro
1.865,00 Euro
2.238,00 Euro
1.000.000 Euro
1.062,00 Euro
1.593,00 Euro
2.655,00 Euro
3.186,00 Euro
Tabelle C
Auszüge aus der Steuerberatervergütungsverordnung (nicht vollständig!):
Bemessungsgrundlage
3/10
5/10
6/10
7/10
50.000 Euro
39,00 Euro
65,00 Euro
78,00 Euro
91,00 Euro
100.000 Euro
53,10 Euro
88,50 Euro
106,20 Euro
123,90 Euro
250.000 Euro
89,70 Euro
149,50 Euro
179,40 Euro
209,30 Euro
500.000 Euro
144,90 Euro
241,50 Euro
289,80 Euro
338,10 Euro
1.000.000 Euro
246,90 Euro
411,50 Euro
493,80 Euro
576,10 Euro
Christian Jakob Josef Beyer B.A., MBA, Steuerberater
Honorar
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Hinweise zur Honorarberechnung
Die Honorare für die Steuerberatertätigkeit richten sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung. Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens wird die einzelne Tätigkeit individuell nach ihrer Art, Umfang der Arbeiten und Verantwortungsbereich des Beraters bestimmt.
Nachstehend einige Beispiele über Standardleistungen:
Tätigkeit
Bemessungsgrundlage
Honorar ohne MwSt.
Fertigung einer Einkommensteuererklärung
Summe der positiven Einkünfte
2/10 Tabelle A
Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn
1/20 Tabelle A
Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Summe der Einnahmen oder der Werbungskosten (der höhere Wert wird angesetzt)
4/20 Tabelle A
Einnahme-Überschuss-Rechnung
Summe der Einnahmen oder Betriebsausgaben (der höhere Wert wird angesetzt)
15/10 Tabelle B
Erstellung eines Jahresabschlusses
Besondere Berechnung: Mittelwert aus betrieblicher Gesamtleistung und Bilanzsumme mit Korrekturen
25/10 Tabelle B
Monatliche Erstellung einer Finanzbuchhaltung
Jahresumsatz
6/10 Tabelle C
Monatliche Erstellung einer Lohnbuchhaltung
pro Arbeitnehmer
15,00 - 18,00 Euro
Leistungen, die nach Stundensatz abgerechnet werden
pro angefangener halber Stunde
45,00 Euro
Zu den Honoraren ist jeweils eine Post- und Fernmeldepauschale von 20% (höchstens 20,00 Euro) und die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Im tatsächlichen Einzelfall wird der Gebührensatz persönlich nach Arbeitsaufwand und Schwierigkeitsgrad bzw. Verantwortung des Beraters festgesetzt.
Weitere Hinweise sowie die kompletten Tabellen finden Sie in der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBGebV) .
Datenschutzhinweise
Christian Jakob Josef Beyer - August-Klotz-Str. 16d - 52349 Düren - Tel: 02421 / 96740 - Fax: 02421 / 967439 - E-Mail: beyer|at|taxexpert.de