Christian Jakob Josef Beyer
B.A., MBA, Steuerberater

Honorar

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Hinweise zur Honorarberechnung

Die Honorare für die Steuerberatertätigkeit richten sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung. Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens wird die einzelne Tätigkeit individuell nach ihrer Art, Umfang der Arbeiten und Verantwortungsbereich des Beraters bestimmt.

Nachstehend einige Beispiele über Standardleistungen:

Tätigkeit

Bemessungsgrundlage

Honorar ohne MwSt.

Fertigung einer Einkommensteuererklärung

Summe der positiven Einkünfte

2/10 Tabelle A

Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Bruttoarbeitslohn

1/20 Tabelle A

Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Summe der Einnahmen oder der Werbungskosten (der höhere Wert wird angesetzt)

4/20 Tabelle A

Einnahme-Überschuss-Rechnung

Summe der Einnahmen oder Betriebsausgaben (der höhere Wert wird angesetzt)

15/10 Tabelle B

Erstellung eines Jahresabschlusses

Besondere Berechnung: Mittelwert aus betrieblicher Gesamtleistung und Bilanzsumme mit Korrekturen

25/10 Tabelle B

Monatliche Erstellung einer Finanzbuchhaltung

Jahresumsatz

6/10 Tabelle C

Monatliche Erstellung einer Lohnbuchhaltung

pro Arbeitnehmer

15,00 - 18,00 Euro

Leistungen, die nach Stundensatz abgerechnet werden

pro angefangener halber Stunde

45,00 Euro


Zu den Honoraren ist jeweils eine Post- und Fernmeldepauschale von 20% (höchstens 20,00 Euro) und die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Im tatsächlichen Einzelfall wird der Gebührensatz persönlich nach Arbeitsaufwand und Schwierigkeitsgrad bzw. Verantwortung des Beraters festgesetzt.

Weitere Hinweise sowie die kompletten Tabellen finden Sie in der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBGebV).

Datenschutzhinweise

Christian Jakob Josef Beyer  -  August-Klotz-Str. 16d  -  52349 Düren  -  Tel: 02421 / 96740  -  Fax: 02421 / 967439  -  E-Mail: